Förderungen &
Beihilfen

Finanzielle Unterstützung, die im Alltag entlastet. In Österreich gibt es verschiedene Beihilfen und Förderungen, die Ihnen und Ihren Angehörigen helfen können, die Kosten der 24-Stunden-Betreuung zu reduzieren.

Wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten und unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.

Wir beraten Sie gerne
ÜBERSICHT

Welche Unterstützung
steht Ihnen zu?

Die wichtigsten Beihilfen und Förderungen helfen, die Kosten der Betreuung zu reduzieren und pflegende Angehörige zu entlasten.

Pflegegeld

Die wichtigste finanzielle Unterstützung – je nach Pflegegrad bzw. Stufe gewährt.

24h

Förderung der
24H Betreuung

Unterstützung für die Betreuungs- und Organisationskosten.

§

Steuerliche
Absetzbarkeit

Kosten können unter bestimmten Bedingungen steuerlich geltend gemacht werden.

Weitere Beihilfen

Zuschüsse auf Landesebene und weitere finanzielle Hilfen möglich.

Pflegegeld beantragen – Schritt für Schritt

01 Feststellung der Pflegebedürftigkeit
Zuerst muss die Pflegebedürftigkeit durch eine ärztliche Untersuchung bzw. durch den zuständigen medizinischen Dienst festgestellt werden.
02 Antragstellung beim zuständigen Sozialversicherungsträger
Nach der Feststellung der Pflegebedürftigkeit muss ein Antrag auf Pflegegeld beim zuständigen Sozialversicherungsträger gestellt werden.
03 Einreichung der erforderlichen Unterlagen
Beim Antrag auf Pflegegeld müssen ärztliche Gutachten, Nachweise zur Pflegesituation und – falls erforderlich – weitere Unterlagen eingereicht werden.
04 Begutachtung durch den medizinischen Dienst
Der medizinische Dienst prüft den Unterstützungsbedarf und nimmt die Einstufung vor. Dies erfolgt in der Regel im Rahmen eines Hausbesuchs.
05 Entscheidung und Auszahlung
Nach Abschluss der Prüfung entscheidet der Sozialversicherungsträger über den Antrag. Bei positiver Entscheidung wird das Pflegegeld ausbezahlt.
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Förderung der 24H Betreuung

Die Förderung der 24-Stunden-Betreuung unterstützt Personen, die Betreuung zuhause in Anspruch nehmen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

In vielen Fällen ist die Förderung möglich, wenn Pflegegeld bezogen wird und die Betreuung im häuslichen Umfeld organisiert ist.

Zusätzlich können Einkommensgrenzen, persönliche Voraussetzungen und die konkrete Betreuungsform eine Rolle spielen.

Auch wichtig: Steuerliche Absetzbarkeit

Aufwendungen für Pflege und Betreuung können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.

Dazu zählen – je nach Situation – etwa Kosten für Betreuung, Pflegehilfen oder unterstützende Dienstleistungen.

Für die Einreichung sind in der Regel entsprechende Belege und Nachweise erforderlich.

Zur Einreichung erforderliche Formulare:
Offizielle Informationen & Formulare auf oesterreich.gv.at

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Wir beraten Sie persönlich und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

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