Förderungen & Beihilfen

In Österreich gibt es verschiedene Beihilfen und Förderungen, die im Zusammenhang mit der 24-Stunden-Personenbetreuung beantragt werden können. Diese finanziellen Unterstützungen sollen die Kosten der Betreuung abfedern und pflegende Angehörige entlasten, damit diese den pflegebedürftigen Personen ein würdevolles Leben in der vertrauten Umgebung ermöglichen.
Es ist ratsam, sich frühzeitig über die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren und gegebenenfalls Unterstützung bei der Antragstellung in Anspruch zu nehmen. Gerne beraten wir Sie zu dieser sehr umfangreichen Thematik.

Pflegegeld

Pflegebedürftige Personen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Pflegegeld. Dieses wird in unterschiedlichen Stufen ausgezahlt und soll die Betreuungskosten abdecken. Schritte, um Pflegegeld zu beantragen:

Zuerst muss die Pflegebedürftigkeit durch einen Amts- oder Sozialmediziner, durch eine ärztliche Untersuchung, festgestellt werden.

Nach der Feststellung der Pflegebedürftigkeit muss ein Antrag auf Pflegegeld beim zuständigen Sozialversicherungsträger gestellt werden.

Beim Antrag auf Pflegegeld müssen ärztliche Gutachten, Nachweise über die Pflegebedürftigkeit und gegebenenfalls weitere Dokumente, die vom Sozialversicherungsträger angefordert werden (z.B. weitere Befunde) eingereicht werden.

Der Sozialversicherungsträger beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einen vergleichbaren Dienst damit, die Pflegebedürftigkeit zu überprüfen und den Pflegegrad festzulegen. Dies geschieht in der Regel durch einen Hausbesuch und eine Begutachtung vor Ort.

Nach Abschluss des Begutachtungsverfahrens entscheidet der Sozialversicherungsträger über den Antrag auf Pflegegeld. Bei positivem Bescheid wird das Pflegegeld monatlich auf das Konto des Pflegebedürftigen überwiesen.

Förderung der 24H Betreuung

Der 24-Stunden-Betreuungsfonds unterstützt Personen, die eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause in Anspruch nehmen. Wenn die betreuungsbedürftige Person rund um die Uhr betreut werden muss, Pflegegeld ab Stufe 3 bezieht und das monatliche Nettoeinkommen 2.500 Euro nicht übersteigt, hat Anspruch auf eine Förderung.

Die Einkommensgrenze von 2.500 Euro erhöht sich für jede unterhaltsberechtigte Angehörige/jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen. Nicht zum Einkommen zählen unter anderem Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Wohnbeihilfe.

Auch wichtig: Steuerliche Absetzbarkeit

Aufwendungen für die Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen Personen können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Dazu gehören unter anderem Kosten für Personenbetreuer, Heimhilfen, Pflegekräfte, Tagesbetreuungseinrichtungen und ähnliches. Um dies geltend zu machen, müssen entsprechende Belege und Nachweise beim Finanzamt eingereicht werden. Z.B: Rechnungen, Zahlungsbelege, ärztliche Bescheinigungen über die Pflegebedürftigkeit und ähnliches.

Zur Einreichung erforderliche Formulare:
https://www.oesterreich.gv.at/formsearch/form/265

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